Erfreuliche Nachrichte von unserem Bundestagsabgeordneten Matthias Miersch aus dem Bundestag:

Der Deutsche Bundestag hat in einer Sondersitzung am 07.09.2021 eine wichtige Regelung für Vereine getroffen:

Die im letzten Jahr während der Corona-Pandemie geschaffenen Vereinfachungen für Versammlungen sind bis zum 31.08.2022 verlängert. Konkret bedeutet dies, dass gewählte Vorstände im Amt bleiben, auch wenn ihre Amtszeit eigentlich nach der jeweiligen Vereinssatzung abgelaufen wäre. Ein Vereinsvorstand kann zudem weiterhin beschließen, dass Online-Versammlungen abgehalten werden, also Mitglieder online an den Versammlungen teilnehmen können oder schriftlich ihre Stimme zu bestimmten Abstimmungen vor der Versammlung abgeben können.

Ebenfalls wurde die bestehende Pflicht, in einem bestimmten Zeitraum eine Mitgliederversammlung durchzuführen, aufgehoben, wenn deren Organisation etwa wegen der Größe eines Vereins unzumutbar aufwendig ist.

Ergänzende Informationen können hier eingesehen werden: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Gesellschaftsrecht/Corona_Handlungsfaehigkeit_node.html